Seit 1948 setzen sich Reisende mit Servas für Frieden und Völkerverständigung ein
Um Reisender zu werden ist ein kurzes Informationsgespräch und Interview mit einem erfahrenen Mitglied erforderlich. Servas ermöglicht so höchstmögliche Sicherheit und Datenschutz.
Wie wird man SERVAS-Reisender?
Kosten
Alle Mitarbeiter von SERVAS arbeiten ehrenamtlich. Trotzdem fallen Kosten an, z.B. für Büromaterialien, den Server, den Druck der Gastgeberliste, Telefon und Internet an.
Reisende werden Mitglied bei SERVAS Germany e.V. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € pro Erwachsenem pro Kalenderjahr und beinhaltet den LoI.
Für die geplante Reise leiht SERVAS Germany e.V. den Reisenden bis zu fünf Gastgeberlisten im PDF-Format aus.
Weiterhin wünschen wir uns ein Feedback nach eurer Reise. Dieses Feedback ist sehr wichtig, um zu erfahren, ob das Reisen mit Servas klappt. Wenn Probleme oder Missverständnisse auftauchen sollten, können wir die betroffenen Länder ansprechen. Weiterhin liefert euer Feedback insgesamt Einblicke, welche speziellen, landesspezifischen, eventuell kulturell bedingten Unterschiede beim Reisen und Gastgeben in anderen Ländern auftreten.
Allgemeine Hinweise für Reisende
- Der LoI ist für ein Kalenderjahr gültig.
- Jeder Erwachsene benötigt einen eigenen LoI. Mitreisende Kinder unter 18 Jahren benötigen keinen LoI und müssen dementsprechend auch nichts bezahlen.
- Reisende, die schon einmal interviewt worden sind, müssen normalerweise nicht erneut zu einem Informationsgespräch. Es sei denn, ihre Mitgliedschaft liegt länger zurück. Dann empfiehlt sich ggf. ein Auffrischungsinterview. Denn im Laufe der Zeit gibt es einige Neuerungen bei Servas.
- Kein Gastgeber ist verpflichtet, Reisende zu jedem Zeitpunkt aufzunehmen. Die Aufenthaltsdauer des Reisenden sollte in der Regel zwei Nächte betragen, es sei denn, der Gastgeber bietet von sich aus mehr an.
- Der Reisende verlässt mit dem Gastgeber die Wohnung – Ausnahmen werden nur vom Gastgeber angeboten.
- Beim Erstkontakt zeigt der Reisende unaufgefordert seinen LoI vor – tut er das nicht, kann der Gastgeber darauf bestehen. Reisende ohne LoI oder mit abgelaufenem LoI sollen nicht beherbergt werden. Bei gravierendem Fehlverhalten von Reisenden, was zum Glück sehr selten vorkommt, ist der Gastgeber berechtigt, dem Reisenden den LoI abzunehmen.
- Schickt bitte innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Reise einen Reisebericht an euren Koordinator zurück.
- Eine Auswertung von Reiseberichten/Feedback findet ihr hier.